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Vorschriften

Anhang 3 Vorschriften und Regeln

Wichtige Vorschriften und Regeln für den Bau und Betrieb von Feuerwehrhäusern sind z. B.:

  • UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49)
  • Bauordnungen der Länder
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Umgang mit überwa-chungsbedürftigen Anlagen,
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Lagerung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen,
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Verkehrswege“ (ASR A1.8)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fußböden“ (ASR A1.5/1,2)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4)
  • DIN 14 092-1 „Feuerwehrhäuser - Planungsgrundlagen“
  • DIN 14092-3 „Feuerwehrhäuser – Feuerwehrturm“
  • DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“
  • DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“
  • DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und –geräte“
  • DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“
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