Vorschriften
Anhang 3 Vorschriften und Regeln
Wichtige Vorschriften und Regeln für den Bau und Betrieb von Feuerwehrhäusern sind z. B.:
- UVV „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49)
- Bauordnungen der Länder
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Umgang mit überwa-chungsbedürftigen Anlagen,
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Lagerung und den Umgang mit gefährlichen Stoffen,
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten „Verkehrswege“ (ASR A1.8)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fußböden“ (ASR A1.5/1,2)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4)
- DIN 14 092-1 „Feuerwehrhäuser - Planungsgrundlagen“
- DIN 14092-3 „Feuerwehrhäuser – Feuerwehrturm“
- DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“
- DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“
- DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und –geräte“
- DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“