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Vorschriften

11. Atemschutzwerkstätten

Die Atemschutzwerkstatt dient der Durchführung aller Maßnahmen zur Prüfung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten durch besonders ausgebildete Personen (sofern sie nicht dem Hersteller der Atemschutzgeräte vorbehalten sind).

Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. Demontage, Montage, Reinigung, Desinfektion, Instandsetzung, Füllen, Prüfen, Bestands- und Prüfnachweise führen, Lagerung.

Damit diese Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt und die hierzu erforderlichen Geräte und Ausrüstungen untergebracht werden können, ist eine bestimmte Anordnung und Größe der Atemschutzwerkstatt erforderlich.

Die Anforderungen hierzu ergeben sich aus DIN 14 092 Teil 7 „Feuerwehrhäuser", „Werkstätten".

Die Atemschutzwerkstatt gliedert sich in die Bereiche nach Tabelle 3:

Anlieferung (Anlieferschleuse / Schwarzbereich) Stauraum für zu bearbeitendes Pflegegut
Nassraum, Grobreinigung (Schwarzbereich)  Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Trocknung 
Arbeitsraum (Weißbereich)  Prüfung, Reparatur, Verpackung 
PSA-Logistik  Verwaltung, Dokumentation, Archivierung 
Lagerräume  Geräte, Masken, CSA und Zubehör 
Abholung (Abholschleuse)  Stauraum für einsatzbereite PSA 
Füllanlage  Füll- und Reparaturbereich für Atemluftflaschen 
Kompressorraum  Standort für Kompressor 
Sauerstoff-Umfüllraum  O2-Lager und Umfüllpumpe 

 

Die Flächen nach Tabelle 4 sind funktionale Mindestflächen. Die Nassräume (Schwarzräume) dürfen zusammengelegt werden oder müssen auf kurzem Wege erreichbar sein:

Anlieferung (Schwarzbereich) 12 m2
Nassraum, Grobreinigung 30 m2
Wartungs- und Pflegeraum 20 m2
PSA-Logistik 12 m2
Lager 6 m2
Abholung (Weißbereich) 12 m2
Atemluft-Füllung 9 m2
Kompressorraum  9 m2
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